Seit Anfang dieses Jahres überarbeitet ein Gremium aus 10-13 Schützen die aktuelle Geschäftsordnung unserer Bruderschaft. Das Gremium besteht aus Vertretern des Bataillonsvorstands und aller vier Kompanien. Ziel ist es, die Vertiefung, Erläuterung und Ausgestaltung der Satzung, quasi das Drehbuch unseres Vereins, zu überarbeiten. Ein lebendes Regelwerk mit Tiefgang. Nach über 20 Jahren nach der Erstellung ist dieses Werk in die Jahre gekommen. Nicht nur dass es unvollständig ist – nein es ist auch in zahlreichen Punkten überholt und muss an die Gegenwart angepasst und für die Zukunft ausgerichtet werden. Die überarbeitete Version wird, so aktuell geplant, auf der Hauptversammlung im März 2019 präsentiert.

Unter anderem stand die Kleiderordnung der Damen der Bruderschaft auf dem Prüfstand. Hier reden wir nicht von den Jungschützinnen. Es geht um die Mitglieder, die in die Züge bzw. die Kompanie wechseln bzw. dort eintreten.

 

Wie sieht es bisher aus? Schaut man sich mal die Damen im Festumzug an oder blickt man auf Veranstaltungen in die Runde fällt eins auf:           
          Manche tragen schwarzen Rock, Weste, Krawatte.           
          Andere wiederum schwarze Hose, Weste, Halstuch.          
          Wieder andere schwarze Hose, Schützenrock, keine Kopfbedeckung.
          Dann wieder schwarze Hose, Schützenrock, Barett inkl. der Varianten Krawatte vs. Halstuch

Bei den Männern ein anderes Bild:

          Schwarze Hose, weißes Hemd, Krawatte, Hut.

Der Begriff „Uniform“ bzw. einheitlicher Schützenrock ist bei den weiblichen Mitgliedern noch nicht erkennbar; dabei sollte die Kleidung optisch einheitlich und so die Zugehörigkeit zu einer Einheit symbolisieren.

Hier wurde es seitens der Führungsriege des Bataillons und der Kompanien bzw. Abteilungen versäumt, von Anfang an eine einheitliche Regelung mit dem betreffenden Kreis einvernehmlich zu finden. Hinzu kam, dass auch nach und nach Frauen in Führungspositionen gewählt wurden und somit z.B. als Feldwebel eine Schärpe tragen. Diese Fälle wurden lange außer Acht gelassen und nicht geregelt. Ausgenommen hier sind die Damen der Klangkörper, welche bereits schon vorbildlich ein einheitliches Erscheinungsbild abgeben.

Um ein einheitliches Bild auch in den Mannschaften in Zukunft abzugeben, besonders mit Blick auf unser Bundesfest 2019, wurde eine Regelung geschaffen, die für alle künftig bindend ist. Wir reden nicht über langes Hemd, kurzes Hemd oder Bluse; flache Schuhe oder mit Absatz; oder Jacke tailliert oder nicht tailliert. Hier liegt die Entscheidung weiter frei bei den Betreffenden.

Wir befürworten jedoch eine einheitliche Uniform ähnlich wie bei den Männern:

Hose, Bluse/Hemd, Krawatte, Jacke und Barett. Ob die Jacke nun tailliert oder nicht ist, bleibt jeder Frau selbst überlassen; was halt welcher Frau steht. Somit ist auch im Falle der Beförderung das Thema "Tragen einer Schärpe" mit geregelt und kann wie bei den Männern ganz normal mit den typischen Schulterklappen getragen werden.

Erste Gespräche mit einigen Schützinnen haben uns diese Anzugsordnung auch als praktikabel widergespiegelt, auch wenn das Thema Frisur in Kombination mit dem Tragen eines Baretts für manche eine große aber machbare Herausforderung darstellt. Am Ende des Tages haben wir hiermit eine Regelung, die für alle in Zukunft ein einheitliches und ansprechendes Erscheinungsbild darstellt.

Natürlich wird es Übergangsfristen geben, da es bestimmt Frauen gibt, die sich gerade mit dem einen oder anderen teuer erworbenen Kleidungsgegenstand eingedeckt haben. Zielrichtung Bundesfest 2019 wäre der ideale Zeitpunkt, Frauen wie Männer einheitlich unsere schöne Residenz zu repräsentieren. Die Uniformenhersteller Michelis in Hövelhof und Werner in Thüle wissen bereits Bescheid.

Gerne stehen meine Vorstandskollegen aus den Kompanien und Bataillon oder natürlich auch ich gerne für eine weitere Fragen oder Anregungen zur Verfügung. Ich freue mich auf die Gespräche.

Herzlichen Dank.

Euer

Markus Cink

-Btl.-Geschäftsführer-